BSI hebt Markterklärung auf

Ettlingen, 24.05.2022 – War’s das jetzt für die Energiewende? Am vergangenen Freitag, den 20.05.2022, hat das BSI seine Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zum Rollout von intelligenten Messsystemen für Letztverbraucher, die sogenannte „Markterklärung“, zurückgenommen. Und tat dies kurz bevor das Verwaltungsgericht Köln über die Rechtmäßigkeit dieser Erklärung entscheiden sollte.

Die Konsequenz: Ohne Markterklärung gemäß § 30 MsbG fehlt eine der beiden Voraussetzungen für den Pflichtrollout. Grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) sind nicht länger verpflichtet, intelligente Messsysteme (iMSys) einzubauen. Auch die 3-Jahresfrist für den Rollout der ersten 10 % der Pflichteinbaufälle ist gestoppt und beginnt mit einer neuen Markterklärung wieder von vorne.

Aber: Zeitgleich mit der Rücknahme hat das BSI eine Feststellung nach dem im letzten Sommer neu geschaffenen § 19 Abs. 6 MsbG getroffen. Damit kann die Übergangsregelung gemäß § 19 Abs. 5 MsbG für Messsysteme, die nicht die Anforderungen an iMSys erfüllen, wieder genutzt werden. Eine freiwillige Fortführung des Rollouts ist weiterhin möglich, wenn auch mit Unsicherheiten behaftet.

Fazit: Es bedarf dringend einer neuen Markterklärung, die allen Beteiligten die benötigte Planungs- und Rechtssicherheit gibt. Denn nur so kann die Energiewende zügig weiter vorangetrieben und ihr Gelingen sichergestellt werden. Wir gehen davon aus, dass das BSI ein entsprechendes Signal setzen und eine entsprechende Erklärung, die zusätzliche Einbaufälle berücksichtigt, in Kürze veröffentlichen wird.


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