Starkes Immunsystem für kritische Infrastrukturen mit IRMA® und VIVAVIS – System zur Anomalieerkennung nach IT-SiG 2.0
Ettlingen, 18.01.2023 – Als Netzgesellschaft sind Sie Betreiber kritischer Infrastrukturen (nach EnWG § 11 1d). Damit besteht für Sie nach IT-Sicherheitsgesetz 2.0 folgende Verpflichtung: Die Implementierung eines Systems zur Anomalieerkennung in Ihre Netzleittechnik bis zum 01. Mai 2023.
Diese Systeme müssen kontinuierlich, im laufenden Betrieb und mittels Mustern Bedrohungen erkennen und vermeiden. Damit gelten sie als effektive Maßnahme, um den durch Cyberangriffe entstehenden Schaden frühzeitig zu verhindern.
VIVAVIS unterstützt Sie bei der Umsetzung der Anforderungen und setzt dabei auf die Lösung IRMA® (Industrie-Risiko-Management-Automatisierung). Mit IRMA® können Sie auf eine leistungsfähige Lösung zurückgreifen, mit der Cyberangriffe schnell identifiziert und abgewehrt werden können.
Dabei handelt es sich um ein Operation-Technology-Security-Produkt made in Germany. Es entspricht den IT-SiG-Anforderungen für KRITIS-Betreiber und ermöglicht die technisch-organisatorische Einbindung zur Erkennung von Angriffen auf informationstechnische Systeme. IRMA® erfüllt bereits von Anfang an die Empfehlungen des BSI-CS134 für Monitoring und Anomalieerkennung in Netzwerken sowie den BSI-Leitfaden zur Einführung von Intrusion-Detection-Systemen. Die Funktionen bestehen im Wesentlichen aus
- der Anomalieerkennung im Netzwerk
- einer Alarmierungsfunktion bei einer Angriffserkennung und
- einem integrierten Risikomanagement.
Die Funktionen sind einfach zu bedienen, die Parametrierung ist systemgeführt zu erlernen. IRMA® erkennt das Verhalten von Angreifern und schützt Ihre ungesicherten Geräte und Protokolle unabhängig vom Standort vor Angriffen.
Mehr Informationen zur Umsetzung und Implementierung mit VIVAVIS erhalten Sie in unserem Produktflyer.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an! Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.